NSG Oberes Rhinluch
Im Jahr 2013 wurde das Naturschutzgebiet (NSG) „Oberes Rhinluch“ ausgewiesen, das mit seinen 2700 ha einen charakteristischen Ausschnitt dieses Naturraumes umfasst. Dieses NSG beinhaltet das große Linumer Teichgebiet mit seinem Amtmannkanal und die Flächen um den Alten Rhin herum bis hin zum Bützsee und zum alten NSG „Kremmener See“, das 2009 zum NSG „Kremmener Luch“ erweitert wurde.
NSG Kremmener Luch
Das rund 1.185 Hektar große Schutzgebiet umfasst zwei gleichnamige FFH-Gebiete sowie Teilflächen des Europäischen Vogelschutzgebietes "Rhin-Havelluch" im Landkreis Oberhavel. Mit der 2009 erfolgten Unterschutzstellung wurde eines der ältesten Naturschutzgebiete Brandenburgs - das 1925 erstmalig festgesetzte NSG "Kremmener See" - erweitert und nach den aktuellen naturschutzrechtlichen Anforderungen gesichert.
Das zur Landschaftseinheit des Oberen Rhinluchs gehörende NSG "Kremmener Luch" umfasst das größte geschlossene, noch naturnah erhaltene Moorgebiet Brandenburgs, ein vorwiegend nährstoffreiches Verlandungsmoor. Seine Vegetation besteht aus einem Mosaik kleinflächiger Moor- und Auen-Wälder als prioritäre Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie aus Schilfröhrichten und Großseggenrieden mit einer in den letzten Jahren zunehmenden Gehölzsukzession. Nur an den Außenrändern des Gebietes kommen auch landwirtschaftlich genutzte Flächen vor, sie werden als Mähwiesen und überwiegend extensiv genutzt. Das Zentrum des Gebietes bilden die ungeschichteten eutrophen Flachseen Kremmener See und Beetzer Ecken mit ihren ausgedehnten Verlandungszonen. Der Kremmener See wird vom kanalartig ausgebauten Kremmener Rhin durchflossen. Kanal und See (einschießlich Beetzer Ecken) weisen alte Eindeichungen auf. Die Gewässer sind Lebensraum und vitales Reproduktionszentrum für Fischotter und Elbebiber. Der unzugängliche Kernbereich des NSG wird wirtschaftlich nicht genutzt.
NATURA 2000-Gebiete
Die Besonderheit des Oberen Rhinluchs wird betont durch die Tatsache, dass weite Teile des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA = Special Protection Area) und als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet in das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 einbezogen sind. Aufgabe des Natura 2000-Netzes ist es, für die europäische Artenvielfalt bedeutsame Lebensräume zu schützen, um seltene Tier- und Pflanzenarten für die Nachwelt zu erhalten. Dies wurde im Oberen Rhinluch durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten erreicht, die die wichtigsten Lebensräume und Vorkommensschwerpunkte der hier vorkommenden Natura 2000-Zielarten einschließen. So gibt es im NSG „Oberes Rhinluch“ während der Zugzeiten im Frühjahr und im Herbst Ruhezonen, die nicht betreten werden dürfen. In allen NSG gilt ein Wegegebot und ein Leinenzwang für Hunde, Lärm ist zu vermeiden, Tiere und Pflanzen dürfen nicht gestört oder entnommen werden.
FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind.