NSG Oberes Rhinluch

Im Jahr 2013 wurde das Naturschutzgebiet (NSG) „Oberes Rhinluch“ ausgewiesen, das mit seinen 2700 ha einen charakteristischen Ausschnitt dieses Naturraumes umfasst. Dieses NSG beinhaltet das große Linumer Teichgebiet mit seinem Amtmannkanal und die Flächen um den Alten Rhin herum bis hin zum Bützsee und zum alten NSG „Kremmener See“, das 2009 zum NSG „Kremmener Luch“ erweitert wurde.

NSG Kremmener Luch

Das rund 1.185 Hektar große Schutzgebiet umfasst zwei gleichnamige FFH-Gebiete sowie Teilflächen des Europäischen Vogelschutzgebietes "Rhin-Havelluch" im Landkreis Oberhavel. Mit der 2009 erfolgten Unterschutzstellung wurde eines der ältesten Naturschutzgebiete Brandenburgs - das 1925 erstmalig festgesetzte NSG "Kremmener See" - erweitert und nach den aktuellen naturschutzrechtlichen Anforderungen gesichert. 

Das zur Landschaftseinheit des Oberen Rhinluchs gehörende NSG "Kremmener Luch" umfasst das größte geschlossene, noch naturnah erhaltene Moorgebiet Brandenburgs, ein vorwiegend nährstoffreiches Verlandungsmoor. Seine Vegetation besteht aus einem Mosaik kleinflächiger Moor- und Auen-Wälder als prioritäre Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie aus Schilfröhrichten und Großseggenrieden mit einer in den letzten Jahren zunehmenden Gehölzsukzession. Nur an den Außenrändern des Gebietes kommen auch landwirtschaftlich genutzte Flächen vor, sie werden als Mähwiesen und überwiegend extensiv genutzt. Das Zentrum des Gebietes bilden die ungeschichteten eutrophen Flachseen Kremmener See und Beetzer Ecken mit ihren ausgedehnten Verlandungszonen. Der Kremmener See wird vom kanalartig ausgebauten Kremmener Rhin durchflossen. Kanal und See (einschießlich Beetzer Ecken) weisen alte Eindeichungen auf. Die Gewässer sind Lebensraum und vitales Reproduktionszentrum für Fischotter und Elbebiber. Der unzugängliche Kernbereich des NSG wird wirtschaftlich nicht genutzt.

 

NATURA 2000-Gebiete

Die Besonderheit des Oberen Rhinluchs wird betont durch die Tatsache, dass weite Teile des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA = Special Protection Area) und als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet in das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 einbezogen sind. Aufgabe des Natura 2000-Netzes ist es, für die europäische Artenvielfalt bedeutsame Lebensräume zu schützen, um seltene Tier- und Pflanzenarten für die Nachwelt zu erhalten. Dies wurde im Oberen Rhinluch durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten erreicht, die die wichtigsten Lebensräume und Vorkommensschwerpunkte der hier vorkommenden Natura 2000-Zielarten einschließen. So gibt es im NSG „Oberes Rhinluch“ während der Zugzeiten im Frühjahr und im Herbst Ruhezonen, die nicht betreten werden dürfen. In allen NSG gilt ein Wegegebot und ein Leinenzwang für Hunde, Lärm ist zu vermeiden, Tiere und Pflanzen dürfen nicht gestört oder entnommen werden.

FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind.

 

NSG
SPA
FFH
[(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. ]

[ SPA-Gebiet (Special Protected Area) Vogelschutzgebiete sind Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die dem Schutz von wildlebenden Vögeln dienen. Der Begriff ist eine gebräuchliche, auch amtlich verwendete Kurzbezeichnung für Europäisches Vogelschutzgebiet (ESV; auch Besonderes Schutzgebiet, BSG, oder englisch Special Protection Area, SPA). Diese entsprechend der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union festgesetzten Gebiete bilden zusammen mit den nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesenen Gebieten das EU-Schutzgebietssystem Natura 2000. Vogelschutzgebiet ist außerdem ein unverbindlicher Sammelbegriff für alle Arten von Schutzgebieten, deren Zweck hauptsächlich im Schutz von Vögeln insbesondere durch Erhaltung ihrer Nahrungs-, Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsstätten besteht. ]

[Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie wird umgangssprachlich auch als Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) oder Habitatrichtlinie bezeichnet. Diese Alternativbezeichnungen leiten sich von Fauna (Tiere), Flora (Pflanzen) und Habitat (Lebensraum) bzw. dem englischen Titel der Richtlinie (Council Directive on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora[1]) ab. Im Jahr 1992 wurde die Richtlinie von den damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig verabschiedet. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.]