Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch e.V.
Pressemitteilung, Linum / Kremmen, 08.08.2019

Nichtgenehmigung Regionalplan Windenergie

Mit großer Erleichterung haben die Mitglieder im Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch e.V. reagiert, als sie davon erfahren haben, dass der Teilplan „Windenergie“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel aus artenschutzrechtlichen Gründen von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg als oberste Entscheidungsbehörde nicht genehmigt worden ist.

„Wir sind überrascht und erfreut, dass nun ganz am Ende eines mehrjährigen Planungsverfahrens der Artenschutz doch noch Vorrang gegenüber dem Ausbau der Windenergie erhalten hat. Zu hoffen ist, dass diese Aufwertung artenschutzrechtlicher Belange positiv in die Zukunft wirkt“, so der Vereinsvorsitzende Sebastian Partzsch.

Bei vier von 34 beplanten Gebieten wurde der Natur- und Artenschutz nicht angemessen berücksichtigt, wie das Landesamt für Umwelt als einbezogene Fachbehörde festgestellt hat. Das Windeignungsgebiet (WEG) 34 in dem Waldgebiet bei Beetz, Sommerfeld, Hohenbruch und Neuendorf gehört zu einem dieser vier Gebiete.

Der Landschaftsförderverein hat sich seit dem Jahr 2015 gegen dieses WEG 34 engagiert, vor allem, um das teilweise ökologisch wertvolle Waldgebiet und die Niststätten von Rotmilan und Seeadler zu schützen.

„Mit unseren Kundgebungen, Fotoausstellungen, Unterschriftensammlungen und Podiumsdiskussionen haben wir das Thema bekannt gemacht und sehr viel Unterstützung aus der Region erhalten. Nun wurde dieses Engagement schlussendlich doch noch belohnt.“, sagt Vereinsmitglied Hartmut Rakow aus Sommerfeld.

Der Verein bedankt sich auf diesem Wege bei allen, die ihn in dieser Zeit bei den vielfältigen Aktionen unterstützt haben. Die im Verein engagierten Naturschützer sehen die Nichtgenehmigung als späte Bestätigung der von ihnen vorgetragenen Argumente gegen das geplante WEG 34. Sie erwarten jetzt, dass bei der nun erforderlichen Neuaufstellung des Teilregionalplanes „Windenergie“ dieses große, unzerschnittene Waldgebiet nicht mehr betroffen sein wird. „Alles andere wäre eine herbe Enttäuschung“, meint Partzsch.

Grundsätzlich ist es für die Vereinsmitglieder ein nicht hinnehmbarer Widerspruch, dass einerseits auf politischer Ebene immer stärker die wertvolle Klimaschutzfunktion der Wälder hervorgehoben wird, andererseits jedoch in den Wäldern umfangreiche Rodungen erfolgen sollen, damit große Freiflächen und breite Zufahrtswege für den Bau von Windkraftanlagen geschaffen werden. Zu hoffen bleibt, dass die jetzige Nichtgenehmigung aus Artenschutzgründen vielleicht ein erster Schritt ist, sich vom Windkraftanlagenbau im Wald mit all seinen negativen Auswirkungen generell zu verabschieden. „Statt weiterhin Windkraftanlagen im Wald zu errichten, sollten vorzugsweise die Laubwaldanteile erhalten bzw. vergrößert werden.“, so der Vereinsvorsitzende. Auch das ist aus Sicht der Vereinsmitglieder aktiver Klimaschutz.