+++ LFV Ticker 2019-06-05 +++

 

Erfolgreiche Kranichbruten

 

  • 01 Erfolgreiche Kranichbrut im Oberen Rhinluch I
  • 02 Erfolgreiche Kranichbrut im Oberen Rhinluch II

„Den Kranichen fehlt das Wasser zum Brüten“, so berichtet der international bekannte Kranichexperte Carl-Albrecht von Treuenfels über das diesjährige Brutgeschehen.

Der trockene Sommer 2018, die folgende Wintertrockenheit und das ebenfalls viel zu trockene Frühjahr im Norden und im Osten Deutschlands haben einen erheblichen Wassermangel verursacht, der nicht nur Landwirte beunruhigt, sondern auch vielen Vogelfreunden Sorgenfalten auf die Stirn zeichnet. Kraniche brüten am liebsten im flachen Wasser in unseren Mooren und Erlenbrüchen. Ist das Kranichnest von knietiefem Wasser umgeben, fühlen sich die Vögel bei der Brut sicher. Menschen, Marderhunde, Waschbären und Wildschweine können sich so dem Nest nicht unbemerkt annähern. Und vor den als wasserscheu bekannten Rotfüchsen sind die Kraniche und ihre Küken dann auch sicher.

Viele Kraniche haben in diesem Frühjahr erst gar nicht mit der Brut begonnen oder diese vorzeitig abgebrochen, berichtet von Treuenfels. Hinzu kommen Befürchtungen, dass es aufgrund der Trockenheit auch weniger Insekten und weniger andere Nahrung, wie Kaulquappen und kleine Frösche, geben wird. Die jungen Kraniche brauchen tierisches Eiweiß, denn nur mit dieser Kost kann sich das Knochengerüst so entwickeln, dass die Jungvögel nach zehn bis zwölf Wochen flügge werden und vor dem herbstlichen Start in den Süden ein Gewicht von vier bis sieben Kilogramm erreichen. Bei uns im Oberen Rhinluch waren einige Kranichpaare erfolgreich. Sie führen jetzt ihre Jungvögel. Wir drücken folglich die Daumen, dass genügend Nahrung vorhanden ist, damit sie groß und stark werden.

Text und Bilder: Detlef Hase

 


 

 

Ökologischer Totalschaden bei Ludwigsaue

  • Bild 1 Trockenrasenfläche bei Ludwigsaue im Mai 2019_D509189
  • Bild 2 viele Sandgrasnelken im Trockenrasen
  • Bild 3 Heidenelken mit Dickkopffalter
  • Bild 4 Bergsandglöckchen mit Grünwidderchen

Trockenrasenflächen sehen im Frühjahr nicht besonders hübsch aus (Bild 1), ihren wahren Wert zeigen sie erst im Hochsommer, wenn die zahlreichen Wildblumen blühen. Trockenrasenfluren entstehen auf nährstoffarmen Sandböden, wie z. B. zwischen Ludwigsaue und Rüthnick. Der Nährstoff- und Wassermangel führt zu einer besonderen, trockenresistenten Vegetation. So wachsen dort z. B. Sand-Grasnelken (Bild 2), Heidenelken (Bild 3) oder Bergsandglöckchen (Bild 4).

  • Bild 05 Gemeine Sandwespe am Grashalm
  • Bild 06 Großer-Wollschweber am Schalfhalm
  • Bild 07 Schachbrettfalter
  • Bild 08 Gemeine Sichelschrecke auf Grasnelke
  • Bild 09 Gemeiner Grashüpfer auf Grasnelke
  • Bild 10 Hummel im Morgentau
  • Bild 11 Auch der Admiral besucht den Trockenrasen
  • Bild 12 Heidelerche hat eine Raupe erbeutet
  • Bild 13 Wiedehopf bei der Futtersuche im Trockenrasen

Die auf solchen Flächen lebenden Schrecken, Grillen, Schmetterlinge, Libellen, Schwebfliegen, Hummeln und Bienen ziehen natürlich viele Vögel an, da sie hier ausreichend Nahrung für die Aufzucht ihrer Jungen finden. In der krautigen Trockenrasenvegetation füttert die Heidelerche ihr Junges (Bild 12) und auch der seltene Wiedehopf nutzt solche Flächen, um am Boden Nahrung für seinen Nachwuchs zu suchen (Bild 13). Wir haben in unserem Naturfotobuch „Im Oberen Rhinluch – Unser schönes Naturerbe“ ausführlich über diesen interessanten Lebensraum berichtet. Wir haben darauf hingewiesen, dass immer mehr der trockenen Flächen unter den Pflug genommen werden, obwohl es im Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Oberhavel heißt: „Vorhandene wertvolle Trockenrasenstandorte sind zu erhalten, an geeigneten Standorten sollten sie zur Erhöhung der Struktur- und Biotopvielfalt vergrößert werden.“ (Quelle: 1. Fortschreibung 2012, Kapitel 9)

  • Bild 14 Aus dieser Sandwüste soll nun ein Maisfeld werden
  • Bild 15 Deutliche Spuren für chemische Unkrautvernichtung

Leider ist das genaue Gegenteil festzustellen: Am Ortsrand von Ludwigsaue wurde im Frühjahr eine ökologisch wertvolle Trockenrasenfläche in eine riesige Sandwüste verwandelt (Bilder 14 und 15). Es wurde ein ökologischer Totalschaden an einem wertvollen Lebensraum angerichtet, weil dort Mais wachsen soll.

Zu fragen ist: Was nutzen die ganzen politischen Sonntagsreden über Biodiversität und Artenvielfalt, wenn es rechtens ist, solche wertvollen Lebensräume einfach zu vernichten? Was nutzt uns die scheinheilige Bestürzung über das Sterben der Wildbienen und unzähliger Insektenarten, wenn wirtschaftliche Interessen immer wieder vorrangig sind.

Zu fordern ist deshalb, dass Natur- und Artenschutz endlich ernst genommen werden. Zu fordern ist, dass die flächenorientierte landwirtschaftliche Subventionspolitik in der EU durch eine ökologisch orientierte Subventionspolitik ersetzt wird. Landwirtschaft ist vorrangig Privatwirtschaft, und wer will es dem Landwirt übel nehmen, in diesem System seine Einnahmen so zu steigern, wie es ihm von der Agrarpolitik angeboten wird?

Zu fordern ist deshalb, dass Landwirte großzügig subventioniert werden, wenn sie sich dafür entscheiden, ökologisch wertvolle Flächen durch extensive Bewirtschaftung zu bewahren und zu pflegen.

Eine solche Weichenstellung ist sogar durch das Grundgesetz, dessen 70. Geburtstag gerade gefeiert wurde, gedeckt. So heißt es in Artikel 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Wenn man unser Grundgesetz ernst nimmt, dann ist es höchste Zeit, damit zu beginnen, die natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich aller Pflanzen- und Tierarten besser zu schützen.

Text Detlef Hase

Bilder 1 - 4 und 9 - 15 Detlef Hase; Bilder 5 - 8 André Neumann


 

 

Wir brauchen Ihre Beobachtungen

Was ist los im Oberen Rhinluch? Welche Ereignisse oder Beobachtungen gibt es in unseren Naturräumen? Viele Mitglieder des Landschaftsfördervereins sind häufig im Oberen Rhinluch unterwegs, weil es in der Natur viel zu entdecken gibt. Mal sind es schlimme Entdeckungen, wie z. B. der ökologische Totalschaden bei Ludwigsaue. Manchmal sind es schöne Entdeckungen, wie z. B. die erfolgreichen Kranichbruten. Für unsere LFV-Vorstandsarbeit brauchen wir zeitnahe Informationen: Was entwickelt sich positiv, was entwickelt sich negativ? Worum müssen wir uns kümmern? Was sollten wir fördern? Was sollten wir nach Möglichkeit nicht zulassen und verhindern?

Wir können nicht jeden Tag draußen vor Ort sein, um das Naturgeschehen zu beobachten. Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, uns Ihre positiven/negativen Beobachtungen und Informationen per E-Mail mitzuteilen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Das kann unsere Informationsgrundlage für die Vorstands- und Vereinsarbeit verbessern. So können wir Problemfelder früher erkennen. Mit Ihren Informationen können Sie so zu einer noch effektiveren Vereinsarbeit beitragen. Aktuell würde uns z. B. sehr interessieren, wann und wo Sie in der Region Kranichpaare mit Jungvögeln, die noch nicht fliegen können, gesehen haben. Wir bedanken uns für Ihre Zusendungen schon mal im Voraus.

Text: Detlef Hase


 

 

Großflächige Stromproduktion oder europäischer Vogelschutz?

"Keine Photovoltaik-Anlagen im SPA-Gebiet ´Rhin-Havelluch´" lautete die eindeutige Forderung in der Überschrift unseres vorangegangenen Vereinstickers. Unserer diesbezüglichen Positionierung hatten wir mit einer Pressemitteilung Nachdruck verliehen --> Download Pressemitteilung.

Hintergrund sind die in den letzten Monaten vielfach im Bereich des nach EU-Recht gesicherten Vogelschutzgebietes (SPA) "Rhin-Havelluch" gestellten Anfragen und Anträge von auswärtigen Investoren an die Gemeinden Fehrbellin und Kremmen, Bebaungspläne für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufzustellen. Bevorzugt werden sollen Gebiete, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderungsfähig sind. Hierbei handelt es sich um bis zu 110 m breite Streifen entlang von Autobahnentrassen oder Schienenwegen.

In der Gemeinde Fehrbellin befindet sich derzeit ein Bebauungsplan für eine Freiflächenanlage in der "Luchstraße" in Aufstellung. Die für die Erzeugung regenerativer Energien vorgesehene Fläche ragt zu großen Teilen in das Vogelschutzgebiet hinein. Widerspruch war daher geboten. Der Vorstand hatte sich mit dem unter dem Link Download Stellungnahme abrufbaren Schreiben vom 12.05.2019 an die Gemeindeverwaltung Fehrbellin gewandt und gefordert, vom Vorhaben Abstand zu nehmen. Auch das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände lehnt diesen Bebaungsplan aus Natur- und Vogelschutzgründen ab.

Im Bereich der Gemeinde Kremmen stehen bzw. standen in diesem Jahr der Bau von Photovoltaik-Anlagen ebenfalls zur Debatte. Während der Bau- und Wirtschaftsausschuss den Stadtverordneten die Empfehlung gab, das Vorhaben an der A24 bei Flatow "ad acta" zu legen (die Projektfläche befindet sich vollständig im Vogelschutzgebiet) und die Stadtverordneten dieser Empfehlung auch gefolgt sind, durfte ein Projektierer einer Hamburger Firma seine Pläne für eine 12 ha große Fläche im und direkt angrenzend an das SPA "Rhin-Havelluch" bei Sommerfeld den Bau- und Wirtschaftsausschussmitgliedern "unverbindlich" vorstellen.

Eine weitreichende Entscheidung über das Sommerfelder Vorhaben ist noch nicht gefallen - getroffen wird sie wahrscheinlich in dieser Form auch nicht mehr! Denn in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor der Wahl wurde durch Vereinsmitglied Dr. Stefanie Gebauer der Antrag gestellt, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein Planungsbüro für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Untersuchung ggf. geeigneterer Flächen im Gemeindegebiet zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen außerhalb des Vogelschutzgebietes einzusetzen. Die Stadtverordneten stimmten dieser bereits im März vom Umweltbeirat initiierten Vorgehensweise mehrheitlich zu, der Auftrag für den Bürgermeister ist somit klar formuliert.

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für den Erhalt des Vogelschutzgebietes ohne Photovoltaik-Freiflächenanlagen!

Text: Sebastian Partzsch


 

 

Windräder:  Still ruht der See?

Könnte man meinen. Einige Bürger glauben  schon, das Vorhaben sei beerdigt, weil man hierüber nichts mehr hört.

Tatsächlich ist Anfang des Jahres bundesweit der Ausbau der Windenergie an Land  fast zum Erliegen gekommen.

Ursache für den Rückgang sind die Ausschreibungen von Stromkontingenten aus dem Jahr 2017. Zuschläge hatten zu 90 % Bürgerenergiegesellschaften bekommen, obwohl noch keine Planungen und Genehmigungen für den Bau von Windrädern vorlagen. Das Fehlen genehmigter Planungen und zahlreiche Klagen verhindern bisher den Bau.  Auch bei uns haben zwei  Bürgerenergiegesellschaften Zuschläge von der Bundesnetzagentur erhalten und warten auf die Genehmigungen. Einmal die „Umweltgerechte Bürgerenergie Gemeinde Löwenberger Land / Stadt Kremmen GmbH & Co. KG“ mit 5 Windrädern und die „Regenerative Stromerzeugung Löwenberger Land GmbH & Co. KG“ mit 4 Windrädern.  Auf Landes- und Regionalplanungsebene wird  jedoch an den fehlenden Genehmigungsvoraussetzungen intensiv gearbeitet.

„Fragen des Umweltministeriums verhinderten eine Genehmigung des Planes“, hört man von der zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaft in Neuruppin zu der  im November 2018 beschlossenen Planung bei uns. Die Fragen müssen erst beantwortet werden. Zu den bereits beschlossenen 34 Windeignungsgebieten gehört auch das 452 ha große Gebiet im Wald bei Neuendorf, Hohenbruch und Beetz/Sommerfeld. Inzwischen hat die Genehmigungsbehörde auf Landesebene das Umwelt- und Wirtschaftsministerium zu einem Erörterungstermin nach Potsdam eingeladen. Ob die jetzt beschlossene Fläche für Windräder immer noch nicht ausreicht? Der Beschluss legt insgesamt 1,5 % der Regionsfläche der Planungsgemeinschaft in den drei Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel fest. Vorgabe sind jedoch 2 %. Das Wirtschaftsministerium hatte wiederholt auf Einhaltung dieser Vorgabe gedrungen.

Am 30.04.2019 hat die Regionalversammlung jetzt zusätzlich den Aufstellungsbeschluss zu einem weiteren Regionalplan Prignitz-Oberhavel gefasst, der die zukünftigen Planungsaufgaben des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion (LEP HR) u.a. im Bereich der Gebiete für die Windenergienutzung umsetzen soll.  Vorher hat es dazu am 18.04.2019 eine Informationsveranstaltung für die Kommunen im Landkreis Oberhavel gegeben. Nach dem Inkrafttreten des LEP HR im Juli 2019 muss die Regionalplanung die konkreten Handlungsaufträge der Landesplanung für die Region u.a. im Bereich der Windenergie umsetzen. Deshalb erfolgte jetzt schon der Beschluss der Regionalversammlung im April. Man kommt hier insbesondere auch den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung an ein „schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept“ nach. „Insbesondere soll der neue Plan die Planungsabsichten und die voraussichtlichen Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergienutzung beschreiben“. Die formale Beschlusslage wird also für spätere Klageverfahren gegen die Planungen wasserdicht gemacht. 

Gleichzeitig liegt mit dem Beschluss der Regionalversammlung vom 30.04.2019 formal ein in Aufstellung befindlicher Raumordnungsplan vor. Das bedeutet, dass bei weiteren Anträgen der Windindustrie zur Aufstellung von Windrädern eine 2-jährige Veränderungssperre ausgesprochen werden kann. Also kein umfassendes Moratorium für 2 Jahre zur Überarbeitung der Planung, wie sie das neue Regionalplanungsgesetz vom 10.04.2019 in Brandenburg vorsieht und von vielen Bürgerinitiativen auch bei uns gefordert wird. Stattdessen:  Weitere Vorbereitung zur gerichtsfesten Umsetzung der Planungen zum Bau der Windräder. Der still ruhende See ist diesmal trügerisch.

 

Text: Hartmut Rakow