+++ LFV Ticker 2019-10-01 +++

 

Kraniche im Nebel

  • 01-Es-macht-wirklich-Spasz
  • 02_am-fruehen-Morgen
  • 03_die-vielen-Kraniche-zu-zählen
  • 04-Wunderschönes-Sauwetter
  • 05-Regenkraniche
  • 06-gut-gelaunte-Kranichzählerin

 

Am 24.9.2019 fand die erste Kranichzählung in diesem Jahr statt.

Im Morgengrauen, gegen 6:30 Uhr, und bei teilweise dichtem Nebel besetzten die Kranichzähler und -zählerinnen  ihre Zählsektoren in der Nähe der Kranichschlafplätze.  Das Rufen der Kraniche  war schon zu hören. Die ersten  Trupps tauchten bald auf. Im Nebel waren sie an einigen Orten oft nur schemenhaft oder fast gar  nicht zu erkennen. In gut zweieinhalb Stunden wurden an diesem Morgen immerhin 11.814 Kraniche erfasst.

Traditionell stärkten sich die Zähler und Zählerinnen anschließend bei einem Frühstück und tauschten sich über ihre Eindrücke aus.

Gezählt wird den ganzen Oktober durch, immer dienstags früh. Wer sich nicht abschrecken lässt von zeitigem Aufstehen, morgendlichem Nebel oder Regen sowie ungemütlichem Wind, ist  in der Zählerrunde herzlich willkommen. Manchmal wird das frühe Aufstehen mit fliegenden Kranichen vor einem phantastischen Sonnenaufgang belohnt.

Wir freuen uns über jeden, der Zeit und Lust hat, sich uns anzuschließen.

NACHTRAG

Bei herrlich tollem Regenwetter wurden heute 32.231 Kraniche gezählt. Den Kranichen scheinen die Regenschauer nix auszumachen (Bild 05) und die Kranichzähler lassen sich die gute Laune auch nicht verderben (Bilder 04 + 06).

 

Nächster Termin: 8. Oktober 2019 

Uhrzeit:   06:30 Uhr
Treffpunkt:   Naturschutzstation Rhinluch,
Nauener Straße 68, 16833   Linum
(gegenüber der Kirche)

 

Text: Helga Müller-Wensky, Bilder: Detlef Hase

 


 

Veranstaltungshinweis - „Vogelparadies am Steppensee“

  • 01-Weiter-Blick-vom-Beobachtungsturm
  • 02-Landschaft-mit-Salzlacke
  • 03-Libelle-erbeutet
  • 04-Balzflug
  • 05-Futtersuche-in-der-Frühlingswiese
  • 06-Gefiederpflege
  • 07-Säbelschnäbler-am-Nest
  • 08-Rotschenkelbalz

Der Landschaftsförderverein startet für naturbegeisterte Menschen eine neue Vortragsreihe. Wir beginnen mit einem Bildvortrag über den österreichischen Nationalpark „Seewinkel“ im Burgenland. Eintritt frei!

WANN: Samstag, 09.11.2019; Beginn 16:30 Uhr; Dauer ca. 90 Minuten.

WO: In der „Kombüse“ im Kremmener Scheunenviertel, direkt neben dem Theater „Tiefste Provinz“, Scheunenweg 11, 16766 Kremmen.

Zwischen der ungarischen Steppenlandschaft und den Ausläufern der Alpen befindet sich eine sehr abwechslungsreiche Landschaft mit einer unglaublich vielfältigen Vogelwelt. Bienenfresser und Großtrappen, Säbelschnäbler, Rotschenkel und Kampfläufer, Uferschnepfen und Kiebitze, ... - Fotomotive in Hülle und Fülle!

Vereinsmitglied und Buchautor* Detlef Hase bereiste das Gebiet in den Jahren 2012 und 2019 jeweils im Wonnemonat Mai. Die schönsten Aufnahmen wurden für diesen Vortrag zusammengestellt. Wir freuen uns, interessierte Vereinsmitglieder sowie Naturfreunde aus nah und fern zu begrüßen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit

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* „Vögel fotografieren – Ein praktischer Ratgeber“ München 2016, Franzis Verlag

 


 

Ablehnung der Windradplanung Beetz-Neuendorf nun klarer

  • Keine-Windraeder-im-Wald-Oberes-Rhinluch
Während im letzten Ticker noch über die Ablehnugsgründe der Windradplanung im Wald zwischen Neuendorf, Hohenbruch und Beetz-Sommerfeld gerätselt wurde, hat sich der Nebel inzwischen etwas gelichtet.

Danach waren Teile des zur Genehmigung eingereichten Regionalplanes „Freiraum und Windenergie“ im Juli 2019 genehmigt worden. Nicht so der Teil „Windenergie“. Bei der Herstellung des Einvernehmens der Landesministerien hatte das für die Umwelt zuständige Ministerium sein Einvernehmen an die Bedingung geknüpft, dass 4 geplante Windeignungsgebiete ausgenommen werden. Darunter das Gebiet Beetz-Neuendorf. Grund waren Belange des Artenschutzes. Die Genehmigungsbehörde sah jedoch keine Möglichkeit einzelne Gebiete von der Planung auszuschließen und erteilte daraufhin für den gesamten vorgelegten Regionalplan keine Genehmigung. Gegen diese Entscheidung hat die Regionale Planungsgemeinschaft Rechtsmittel eingelegt und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Interessant ist, dass das Umweltministerium die artenschutzrechtlichen Bedenken nicht an einzelne Brutstätten geschützter Arten koppelt, sondern flächendeckende Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz als Grund für eine Ablehnung angibt. Der LFV hatte immer wieder auf den gesamten schützenswerten Lebensraum der selten Arten bei uns im Wald hingewiesen.

Hartmut Rakow

 


 

Hoffest in der Mosterei in Linum

Unser Vereinsmitglied Regine Scholz-Berg lädt ein zum jährlichen Hoffest am 03.10.2019 in der Mosterei Linumer Landhof (13:00 - 18:00 Uhr, Nauener Straße 50, 16833 Fehrbellin / OT Linum - http://www.linumer-landhof.de/home.html).

Dort kann man/frau hausgemachte Obstsäfte verkosten und auch unseren neuen LFV-Kalender "Im Oberen Rhinluch - 2020" sowie das LFV-Naturfotobuch "Im Oberen Rhinluch - Unser schönes Naturerbe" erwerben.

Ein Programmpunkt ist der Vortrag von DR. Kristina Hühn "Kraniche zwischen Landwirtschaft und Tourismus." Start 14 Uhr.
Es sind bereits sehr viele Kraniche zur Herbstrast bei uns, es bietet sich also an, am Abend den Einflug der Kraniche zu den Schlafplätzen am Ortsrand Linum zu beobachten.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit

 


 

Störungen durch Ballonfahrer 

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Die Störungsarten am Rastplatz Linum sind vielfältig.

Hervorzuheben sind Ballonfahrten (Luftsport), die bei der Nichteinhaltung von Mindesthöhen oder Flugrouten, zu einer massiven Störung des Rastplatzgeschehens führen.

Rastende Kranichgruppen werden in großer Panik aufgescheucht und Familien werden auseinandergerissen, die oftmals erst wesentlich später wieder zusammenfinden. Die Auswirkungen auf die Vögel durch jegliche Störungen verursachen einen erhöhten Energieumsatz. Energie die sie dringend für ihren Weiterflug benötigen.
Bild 2 zeigt deutlich das Aufbrechen der typischen V - Flugformation (Bild 1).

Am 20.09.2019, 18:32 Uhr, wurde im NSG Oberes Rhinluch, nähe Linumhorst, ein Ballon gesichtet, der in ca. 120 Meter Flughöhe den Kranich-Rastplatz überflog. Wenigen Minuten später befand sich der Flugkörper auf ca. 25 Meter über einer Fläche (ebenfalls NSG), die als Vorsammelplatz der Kraniche genutzt wird.

Wir apellieren an Ballonfahrt-Unternehmen und Ballonfahrer während der Rastzeit die bekannten Rastplätze für Kraniche & Gänse zu meiden bzw. die vorgeschriebene Flughöhe von mind.  500 Meter einzuhalten.

Meldungen über Rastplatz-Störungen nehmen wir unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  entgegen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit


Sollten Sie Aufnahmen auf unserer Website entdecken, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, bitten wir um eine Information an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.